Der Rat der Gemeinde Wathlingen hatte in
seiner Sitzung am 30.03.2015 die Erhöhung
des Hebesatzes der Grundsteuer A, Grund-
steuer B und der Gewerbesteuer jeweils von
400 auf 470 Prozentpunkte zum 01.01.2016
beschlossen.

Von der Empfehlung der Samtgemeinde
wie Nienhagen und Adelheidsdorf auf 450
Prozentpunkte zu gehen, war der Rat ab-
gewichen, um weiterhin eine niedrige Kin-
dergartengebühr erhalten zu können. Die
Kindergartengebühr wurde im Einver-
ständnis mit den Eltern um nur 10 Pro-
zentpunkte angehoben. Gleichzeitig haben
Nienhagen und Adelheidsdorf die Steuern
schon zum 1. Januar 2015 angehoben,
die Gemeinde Wathlingen aber erst zum
1. Januar 2016.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den
nächsten Tagen die neuen Bescheide mit
den geänderten Hebesätzen für das Jahr
2016 verschickt werden.