Wathlinger Rat wehrt sich gegen Salamitaktik der K+S

Halde und Kolonie

Durch die Begrünung des Kaliberges auf der Kolonie soll verhindert werden, dass Salzwasser ins Grundwasser sickert, ob allerdings der Aufwand auch das Ziel bringt, sieht auch der Gemeinderat in Wathlingen kritisch. (Foto: privat)

WATHLINGEN. – Aus den Medien hat Bürgermeister Torsten Harms von dem Erörterungstermin des Landesamtes für Geologie, Bergbau und Energie am 7. Januar 2019 erfahren. „Das will ich nicht weiter kommentieren, allerdings ist das Verfahren schon heute eine Farce, weil ein weiteres Verfahren still und heimlich an den Bürgern der Region vorbei als vollendete Tatsache präsentiert werden soll“, so der Wathlinger Bürgermeister. Die Rede ist von der Einleitung von Fremdwässern in die Grube Niedersachsen-Riedel. Nach Angaben der K+S soll sich die Zahl der Lkw-Fahrten vervierfachen und der für die Abdeckung vorgesehene Hohlraum auch für die Fremdwässer genutzt werden. „Ein Unding!“, das fanden am Montag auch die Ratsmitglieder in Wathlingen und positionierten sich gegen beide Projekte und die Salamitaktik der K+S eindeutig.

Einstimmig stellte der Wathlinger Gemeinderat durch Beschluss fest, dass es im Hinblick auf die Grundstücke der Gemeinde Wathlingen bei keinem Grundstück einen Eigentümerwechsel gegeben habe. Der Rat hält an der Beschlussfassung des Rates vom 19.02.2018 fest und wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens keinen Beschluss zu den Grundstücken fassen. Der Gemeinderat will sich damit alle Rechte und Optionen für Verhandlungen und auch ein „Nein!“ erhalten. Da es seitens der Bürgerinitiative immer wieder den Vorwurf gab, dass der Bürgermeister Grundstücke selbst verkaufen würde, wies der Rat einstimmig darauf hin, dass die Rechtlage eine andere ist: Nach Kommunalverfassungsrecht kann nur der Gemeinderat Vermögen der Gemeinde veräußern.

Auch hinsichtlich der Rohrleitung von der Fuhse zum Kaliberg gab es viele Falschinformationen. Der Gemeinderat stellte hier auch noch einmal klar, dass die Vereinbarung über die Nutzung der Rohrleitung von der Fuhse zum Kaliberg zur Flutung des Grubengebäudes vom 08.02.2006 und 10.02.2006 unverändert gilt. Weder die K+S noch das LBEG können im vorliegenden Planfeststellungsverfahren davon ausgehen, dass die Leitung irgendwann vom Berg in Richtung Fuhse für die Einleitung von Salzwasser oder andere gewässerverändernden Flüssigkeiten in die Fuhse genutzt werden kann. „Da wid man uns schon zwingen müssen“, so Bürgermeister Harms, der den Ton zu den beiden Großprojekten der K+S verschärft.

Die Verschärfung trägt auch der Gemeinderat einstimmig mit. Ohne Öffentlichkeit und ohne erkennbares Verfahren werden die Gemeinden mit der Einleitung von Fremdwässern vor vollendete Tatsachen gestellt. Dem tritt der Gemeinderat nun entgegen, denn er sieht beide Verfahren, Haldenabdeckung und Einleitung von Fremdwässern, als ein Verfahren. „Die derzeit getrennt geführten Verfahren, Begrünung des Kaliberges und Einleitung von Fremdwässern (z.B. Werrawässer) in das Grubengebäude Niedersachsen-Riedel, sind schon wegen der zu erwartenden extrem hohen Verkehrsbelastung und der vorgesehenen Doppel-Nutzung des Hohlraumes der Grube bei der Haldenabdeckung des Kaliberges als einheitliches Verfahren zu behandeln.“ heißt es in dem einmütig gefassten Beschluss.

Die Wathlinger fordern das Landesamt für Bergbau, Geologie und Energie auf, die K+S als Antragstellerin des Planfeststellungsverfahrens aufzufordern, beide Verfahren zusammenzuführen und widersprüchliche Aussagen aufzuklären. Es sei für die Region eine einheitliche Betrachtung beider Projekte vorzunehmen. Mit dem Beschluss beauftragte der Gemeinderat die Fachanwältin Barbara Hering (Hannover) die Gemeinde auch in diesem Verfahren zu vertreten.

Bürgermeister Torsten Harms fordert das Landesbergamt auch auf, zu erklären, ob ein Herausschieben des Flutungszeitpunktes irgendwelche Sicherheitsaspekte verletzt. Gemeinsam mit der Samtgemeindeverwaltung und der Gemeinde Nienhagen sehen sich die Wathlinger gut gerüstet, um in dem Planfeststellungsverfahren die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bestens zu vertreten. „Und wenn wir auch keine schriftlich Einladung bekommen, werden wir trotzdem daran teilnehmen“, so Harms, “denn ein artiges Kind sagt nichts, aber ein artiges Kind bekommt auch nichts!“