Richtlinien zur Sicherung der Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen treten zum 25. März in Kraft. Informationen für unsere örtlichen Betriebe:
> Rundschreiben des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (93 KB)
> Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen (106 KB)