Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen in Wathlingen

WATHLINGEN. – Ein Wathlinger Unternehmen kann aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus Steuererleichterungen bei der Gewerbesteuer in Anspruch nehmen.

Hierbei kann die Gemeinde Wathlingen zunächst auf Antrag eine zinslose Stundung der laufenden Gewerbesteuerforderungen gewähren. „Dieses wird die Gemeinde Wathlingen auch im Einzelfall tun“, so Bürgermeister Torsten Harms. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das die Unternehmen eine Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Vorausleistungen beim Finanzamt stellen. Ein herabgesetzter Messbetrag ist die Voraussetzung, um seitens der Gemeinde die Vorausleistungen anzupassen.

Antragsformulare und Erläuterungen:

> ED vorab_Corona-Virus_steuerliche Erleichterungen
> A1_Schreiben BMF
> A2_Gleichlautende Erlasse
> A3_Steuererleichterungen_Antragsformular